Sollen dual Studierenden in den Geltungsbereich unserer Tarifverträge aufgenommen werden?
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An der Schnittstelle von Hochschulen und Betrieben hat sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich das duale Studium als „hybrides“ Studienformat etabliert. Aktuelle Zahlen gehen bereits von über 100.000 dual Studierenden bundesweit aus. Mit ihnen existiert eine Gruppe an jungen Menschen in den Betrieben, deren Berufsausbildung, anders als bei den klassischen Auszubildenden, weder durch das Berufsbildungsgesetz (BBIG), noch durch Tarifverträge geregelt ist. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Stetig werden immer mehr dual Studierende Mitglied der IG Metall, die den Anspruch nach tarifpolitischen Regelungen formulieren. Nun ist es an der Zeit, auch für diese Gruppe gute tarifliche Regelungen zu erzielen. Dazu gehören neben den allgemeinen Fragen wie der Vergütung, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, Freistellungsmöglichkeiten, etc. auch spezifische Anforderungen für dual Studierende, wie beispielsweise die Übernahme der Studiengebühren, den Verzicht auf Rückzahlungsklauseln oder Ausbildungspläne in den Betrieben.
Wir wollen eine echte Gleichstellung aller Formen des dualen Studiums und mit der dualen Berufsausbildung.
Deshalb sollen die dual Studierenden in den Geltungsbereich unserer Tarifverträge aufgenommen werden.
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